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EU-Wiederherstellungs-Verordnung der Natur - Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur vor einem Jahr beschlossenen und von Landnutzergruppen immer noch in Frage gestellten EU-Wiederherstellungs-Verordnung der Natur kann noch bis 3. Oktober 2025 wahrgenommen werden.

 

29.09.2025

Ab sofort bis 3. Oktober 2025 können sich Bürgerinnen und Bürger in einer online-Plattform des undesumweltministeriums (BMUKN) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) beteiligen und ihre Anregungen für den Nationalen Wiederherstellungsplan und die Umsetzung geben:

https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/wiederherstellung-der-natur