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VG Gessertshausen-Kutzenhausen

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Rundbriefe der Kreisgruppe

Schutz von Gebäudebrütern

Nistraum für Vögel und Fledermäuse: so geht‘s

  • Viele Vogel- und Fledermausarten nehmen gerne künstliche Nisthilfen an. Neben dem Bau von Nistkästen bieten auch Dachräume, Fassaden und Balkone Nistraum. Vor allem bei Neubauten oder Renovierungen bietet es sich an, Ansiedlungsmöglichkeiten zu schaffen.

Welche Arten nehmen Quartiere an?

Kohl- und Blaumeise, Hausrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling, Bachstelze, Mehlschwalbe, Mauersegler, Dohle, Turmfalke, Schleiereule, Fledermäuse

Wo sind bauliche Nisthilfen möglich

  • Dachraum, Giebel: Für Schleiereulen und Turmfalken gibt es spezielle Dachraumnistkästen. Bei Fledermäusen können 3 cm hohe Schlitze unter der Traufe Zugang zum Dachraum bieten, außerdem können Giebelfenster geöffnet werden oder Lüftungsziegel als Einflugmöglichkeit angebracht werden. Es darf aber im Dachraum keine Zugluft entstehen.

  • Traufe: Vielfältige Höhlen-Nistplätze gibt es zwischen den Sparren und über dem Mauerwerk: z.B. Montage von Kunstnestern für Mehlschwalben.

  • Fassade: Die gesamte Hauswand eignet sich für den Einbau von Niststeinen für Höhlenbrüter. Holzverschalungen von Hauswänden eignen sich besonders gut für Fledermäuse. Wichtig ist, dass ein Einschlupf vorhanden ist.

    weiter u.a. zu Informationen zu rechtlichen Grundlagen beim Abriss von Altgebäuden