Pressemitteilung des BUND Naturschutz (BN) Augsburg/München: Bannwaldrodung bei den Lechstahlwerken
27.11.2025
Ob die Rodung von 5,6 Hektar Bannwald im Herbst 2022 im ersten Bauabschnitt zulässig war, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der BN prüft nun weitere Schritte.
Die Lechstahlwerke haben den artenschutzrechtlichen Ausnahmebescheid der Regierung von Schwaben zum Anlass genommen, eine Fläche von 5,6 Hektar Bannwald zu roden. Die Polizei beschützte mit dem Bescheid in der Hand die Rodungsarbeiten der Lech-Stahlwerke.

