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Pressemitteilung des BUND Naturschutz (BN) Augsburg/München: Bannwaldrodung bei den Lechstahlwerken

BN prüft weitere Schritte nach Urteil des VG Augsburg. - Mit Urteil vom 24.11.2025 hat das Verwaltungsgericht Augsburg die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben zum Fällen von 18 Biotopbäumen im Bannwald bei Meitingen für rechtmäßig erklärt.

27.11.2025

Ob die Rodung von 5,6 Hektar Bannwald im Herbst 2022 im ersten Bauabschnitt zulässig war, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der BN prüft nun weitere Schritte.

Die Lechstahlwerke haben den artenschutzrechtlichen Ausnahmebescheid der Regierung von Schwaben zum Anlass genommen, eine Fläche von 5,6 Hektar Bannwald zu roden. Die Polizei beschützte mit dem Bescheid in der Hand die Rodungsarbeiten der Lech-Stahlwerke.

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