Pressemitteilung BUND Naturschutz: Gericht verhandelt über Bannwaldrodung bei Lechstahlwerken
9.30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Augsburg die Klage des BUND Naturschutz gegen die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben, welche zu der Bannwaldrodung südlich der Lechstahlwerke im Herbst 2022 führte.
„Die überstürzte Rodungsaktion von Bannwald im Herbst 2022 war völlig überflüssig. Die Rodungsfläche liegt nun seit zweieinhalb Jahren brach. Die Genehmigung wurde innerhalb weniger Tage erteilt. Angesichts der Tragweite der Entscheidung erscheint uns das Vorgehen der Regierung von Schwaben sehr ungewöhnlich. Bannwald hat den höchsten Waldschutzstatus in Bayern“, erklärt Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg.
„Fraglich ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
vorgelegen haben“, erläutert Rechtsanwältin Lisa Eberlein, Meisterernst Rechtsanwälte. „Unseres
Erachtens gab es für eine Erweiterung der Lechstahlwerke sehr gute Alternativen zur Bannwaldrodung.“