Zur Startseite

VG Gessertshausen-Kutzenhausen

Kreisgruppe/Geschäftsstelle

Kontakt & Service

Archiv

Rundbriefe der Kreisgruppe

Aufstellungsbeschluss zum Neubau der Uniklinik

Stadtrat legt sich auf „West“ fest – zentrale Fragen bleiben offen

01.03.2026

Der Augsburger Stadtrat hat am 26.2.2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zum Neubau der Uniklinik gefasst und zugleich die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Mit großer Mehrheit wurde damit das Bauleitverfahren gestartet. Faktisch konzentriert sich die Planung nun auf das Baufeld „West“ – also auf jene Fläche, auf der sich heute der rund 40 Jahre alte Klinikpark befindet.

Seit über einem Jahr wird betont, das Verfahren sei „ergebnisoffen“. Der aktuelle Planentwurf und die Debatte im Stadtrat zeichnen jedoch ein anderes Bild: Eine vertiefte Prüfung des alternativen Baufeldes „Ost“ ist nicht vorgesehen. Damit wird eine zentrale Weichenstellung getroffen – mit spürbaren Auswirkungen auf Natur, Stadtklima und die angrenzenden Kommunen.

Debatte im Stadtrat: Nur zwei Stimmen für echte Ergebnisoffenheit

In der Stadtratsdebatte wurde deutlich, dass die Forderung nach einer echten Ergebnisoffenheit nur von einer kleinen Minderheit vertreten wurde. Letztlich stimmten nur Roland Wegner (V-Partei³) und Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) gegen den Verfahrensstart. Beide setzten sich ausdrücklich für ein tatsächlich ergebnisoffenes Verfahren und eine gleichwertige Prüfung des Baufeldes „Ost“ ein.

Sie wiesen darauf hin, dass bislang keine belastbare Grundlage vorliegt, wie eine Bebauung im Osten konkret aussehen könnte – während für den Westen bereits planerische Annahmen entwickelt wurden. Zudem betonten sie die Bedeutung des Klinikparks als gewachsene Grünstruktur und als Bestandteil eines therapeutischen Konzepts.

Die große Mehrheit des Stadtrats folgte hingegen der Argumentation von Klinik und Verwaltung, wonach der Standort „West“ deutliche Zeitvorteile biete und die Versorgungssicherheit Vorrang habe.

Sie können die Videoaufzeichnung der vergangenen öffentlichen Stadtratssitzung in der Regel bis sechs Wochen nach Sitzungsdatum abrufen.
Der Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung von Herrn Roland Wegner (V-Partei³) startet bei Minute 6:37. Der Tagesordnungspunkt zum Flächennutzungs- und Bebauungsplan startet zu Minute 13:00.
➜ Aufzeichnung der Stadtratssitzung

Mehrheit argumentiert mit Zeitvorteilen und Versorgungssicherheit

Die Uniklinik verwies auf den baulichen Zustand des Bestandsgebäudes und betonte die Dringlichkeit eines Neubaus. Der Standort im Westen sei schneller realisierbar, unter anderem wegen der Nähe zum neuen Intensivzentrum. Für das östliche Baufeld wurden Verzögerungen von bis zu zehn Jahren in den Raum gestellt, da dort zunächst alle bestehenden Gebäude ersetzt und anschließend zurückgebaut werden müssten.

Ein transparenter, vergleichender Zeitplan mit nachvollziehbaren Annahmen liegt jedoch mehr als 1½ Jahre nach der politischen Vorfestlegung auf das Baufeld „West“ weiterhin nicht vor. Ohne eine belastbare Gegenüberstellung beider Varianten mit den getroffenen Annahmen bleibt offen, ob die genannten Zeiträume fachlich fundiert sind.

Fehlende Gutachten, offene Grundlagen

Aus Sicht des BUND Naturschutz bleiben zentrale Fragen unbeantwortet.

Bereits bei der Grundsatzentscheidung des Augsburger Stadtrats im November 2024 für das Bauleitverfahren mit Fokus auf das Baufeld „West“ lagen zentrale Entscheidungsgrundlagen – insbesondere die Standortanalyse – den Stadträten und der Öffentlichkeit nicht vor.

Auch beim jetzigen Aufstellungsbeschluss sind zahlreiche Fachgutachten, auf die sich die Planunterlagen ausdrücklich beziehen, nicht Bestandteil der Beschlussvorlage – darunter Untersuchungen zu Artenschutz, Ausgleichsflächen, Stadtklima, Verkehr, Lärm und Boden.

Zu Beginn der Sitzung war ein Antrag der V-Partei³ auf Vertagung der beiden Tagesordnungspunkte gestellt worden, mit der Begründung, dass nicht alle wesentlichen Unterlagen den Stadträten zugänglich seien. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.

Wer über eine der größten städtebaulichen Entscheidungen der kommenden Jahrzehnte abstimmt, trägt Verantwortung dafür, dass alle entscheidungsrelevanten Gutachten vorliegen und inhaltlich bewertet werden können. Nach unserer Auffassung sollten fehlende Unterlagen vor einer Beschlussfassung von den Mitgliedern des Stadtrats eingefordert werden.

Die sogenannte Standortanalyse, die als wesentliche Grundlage für die Vorzugsrichtung „West“ dient, war ursprünglich eine interne Studie. Die früh benannten methodischen Schwächen wurden bislang nicht ausgeräumt.

“Medical Valley”: Diskussion auch in Neusäß

Kurz vor der Kommunalwahl wurde das Thema auch im Stadtrat von Neusäß intensiv diskutiert. Dort brachte die SPD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung und stellte die Frage, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt Neusäß im Rahmen des interkommunalen Abstimmungsgebots habe.

Während der Bürgermeister die rechtlichen Spielräume eher zurückhaltend bewertete, wurde deutlich: Die Verkehrsbelastung am Kreisverkehr am Kobelweg und an der Neusässer Straße ist bereits heute erheblich. Ein Gutachten stuft den zentralen Knotenpunkt mit der schlechtesten Bewertungsstufe („F“) ein – was als Argument dafür dient, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe.

Dabei bleibt unberücksichtigt, dass der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans langfristig eine deutlich intensivere bauliche Nutzung des gesamten Klinikareals ermöglicht. Selbst wenn das Bestandsgebäude nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen würde, ist für diese Fläche keine verbindliche Grünfläche vorgesehen. Stattdessen bleibt sie als Baufläche ausgewiesen. Damit bleibt eine spätere Neubebauung planungsrechtlich möglich – obwohl bei früheren Informationsveranstaltungen wiederholt eine spätere Grünentwicklung in Aussicht gestellt wurde.

Hinzu kommt, dass auch für weitere Bereiche des Klinikgeländes – einschließlich der Parkplatzflächen entlang der Stenglinstraße – eine weitgehende bauliche Entwicklungsoption eröffnet wird. Unter dem politischen Leitbegriff „Medical Valley“ soll damit eine zusätzliche Verdichtung ermöglicht werden. In der verkehrlichen Bewertung stellt sich daher die Frage, ob die bislang zugrunde gelegten Annahmen den tatsächlichen Entwicklungsspielraum des Bebauungsplans vollständig abbilden.

Wenn bereits heute zentrale Verkehrsknotenpunkte an ihrer Leistungsgrenze arbeiten, gewinnt diese Frage zusätzlich an Bedeutung – auch für die angrenzenden Stadtteile und Nachbarkommunen. 

Wie geht es weiter?

Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt nun das eigentliche Bauleitverfahren. In den kommenden Monaten wird die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Nachbarkommunen sind Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozesses.

Der BUND Naturschutz wird im weiteren Verfahren eine nachvollziehbare, vergleichende und fachlich belastbare Bewertung des alternativen Baufeldes „Ost“ einfordern und die vorliegenden Gutachten sorgfältig prüfen.

Jetzt unterstützen

Die bisherigen politischen Reaktionen im Stadtrat zeigen deutlich: Eine überwältigende Mehrheit folgt der Vorfestlegung auf das Baufeld „West“. Damit würde der Klinikpark mit rund 1300 Bäumen beseitigt und auch angrenzende landwirtschaftliche Flächen würden dauerhaft überbaut. Zugleich soll unter dem Leitbild eines „Medical Valley“ ein möglichst großer planerischer Entwicklungsspielraum eröffnet werden – mit weitreichenden Folgen für Stadtklima, Verkehr und die angrenzenden Kommunen.

Wir setzen uns für eine echte Alternativenprüfung, für Transparenz im Verfahren und für den Erhalt wertvoller Grün- und Freiflächen ein. Versorgungssicherheit und Natur- sowie Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Damit wir fachlich fundiert, unabhängig und mit Nachdruck im weiteren Verfahren auftreten können, brauchen wir Ihre Unterstützung.

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Angesichts der breiten politischen Vorfestlegung auf das westliche Baufeld ist im laufenden Bauleitverfahren kaum damit zu rechnen, dass es noch zu einer grundsätzlichen Kursänderung kommen wird.

Das Verfahren wird mehrere Jahre dauern. Vor seinem Abschluss sind keine unmittelbaren rechtlichen Schritte gegen die Planung möglich. Erst die am Ende verabschiedeten Bauleitpläne können inhaltlich und hinsichtlich ihres Zustandekommens rechtlich überprüft werden.

Bis dahin müssen wir uns im laufenden Verfahren sachlich, fundiert und fristgerecht einbringen. Nur wer jetzt Stellung nimmt, Argumente vorträgt und mögliche Rechtsverstöße dokumentiert, sichert sich die Möglichkeit, die späteren Pläne juristisch angreifen zu können.

Die erste Stellungnahme im Verfahren wird voraussichtlich bis Ende April zu erarbeiten sein. Dafür benötigen wir weiterhin finanzielle Unterstützung für rechtliche Begleitung und gegebenenfalls fachgutachterliche Einschätzungen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende.

Ihre Spende

Für die Rettung des Klinikparks !

Die Politik hat sich festgelegt. Nur mit Ihrer finanziellen Hilfe können wir die notwendigen rechtlichen Prüfungen vorbereiten und das Verfahren konsequent begleiten.

BUND Naturschutz, Kreisgruppe Augsburg
Sparkasse Augsburg

IBAN: DE19 7205 0000 0000 2342 94

Stichwort: Neubau Uniklinik

Eine Spendenbescheinigung stellen wir gerne auf Anfrage aus.


Neubau Uniklinik Augsburg

Themenseite des BUND Naturschutz

Kontakt

Dr. Dietmar Kuhlmann
Mitglied des Vorstands der Kreisgruppe Augsburg
dietmar.kuhlmann@bund-naturschutz.de

Hannes Grönninger
1. Vorsitzender der Ortsgruppe Neusäß/Aystetten
hannes.groenninger@gmail.com

Dr. Ludwig Fink
1. Vorsitzender der Ortsgruppe Stadtbergen
bn.og.stadtbergen@gmx.de